BGH-Urteil: Versicherer muss über Änderungen der Bezugsberechtigung informiert werden
Werden im Rahmen eines betrieblichen Gruppenunfallversicherungsvertrags Änderungen bei der Bezugsberechtigung der Versicherungsleistung für den Fall des Unfalltodes eines Mitarbeiters getroffen,
Weiterlesen auf: Cash.Online