BGH: Korrektur von Betriebskostenabrechnung bei der Gewerbemiete
Der Vermieter von Gewerberäumen kann eine Betriebskostenabrechnung auch dann noch zulasten des Mieters korrigieren, wenn der Mieter eine Nachforderung aus der Abrechnung bereits vorbehaltlos gezahlt hat. Mehr zum Thema 'Betriebskostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Nebenkostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Gewerbemiete'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
Weiterlesen auf: Haufe