BGH-Einschätzung: Alte Lebenpolicen sind offenbar gültig
Alte Lebensversicherungen bleiben gültig. Das hat der Bundesgerichtshof vorläufig angekündigt. Kunden hatten zuvor bezweifelt, dass die bis 2008 geltende Vertragspraxis europäischem Recht entsprochen hat – und geklagt.
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