BFH Pressemitteilung: Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen
Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass kein Arbeitslohn vorliegt, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden. Mehr zum Thema 'Rabatt'...Mehr zum Thema 'Versicherungsvertrag'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...
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