Barmenia Pflegeversicherung und Sterbegeld frei Haus: Außendienst abgemahnt
Eine Außendienstmitarbeiterin der Barmenia wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. Per Post habe die Vermittlerin für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung geworben und dem Angebot eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss beigefügt. Barmenia erklärt, dass es sich dabei um eine eigenmächte Aktion der Handelsvertreterin handelte und nahm den Vorfall zum Anlass, Mitarbeiter über das Vorgehen bei Werbebriefen und Mailings erneut zu weiterlesen
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