Anwaltshonorar: Erfolgshonorar unwirksame vereinbart - BGH lässt jetzt Abrechnung nach RVG zu
Welche Folgen hat eine formnichtige Vereinbarkeit von Erfolgshonorar? Der BGH hat seine Haltung dazu revidiert. Der Anwalt geht nicht (mehr) leer aus, sondern kann nach RVG abrechnen. Allerdings nur bis zur Höhe des vereinbarten Erfolgshonorars. Es wäre unbillig, wenn er eine unwirksame Vereinbarung trifft und noch davon profitiert. Der Honoraranspruch ist also durch RVG und die unwirksame Vereinbarung der Höhe nach gedeckelt. Mehr zum Thema 'Erfolgshonorar'...Mehr zum Thema 'Anwaltsvertrag'...
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