Werbung in automatischen Antwort-Mails verboten
Versicherungsunternehmen, die in automatisch programmierte E–Mails auf Anfragen von Kunden zusätzlich Werbung stellen, müssen auf der Hut sein. Die „zufällige Schleichwerbung" ist laut einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart nicht rechtens und wird bestraft.
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