Wasserversorger haftet für Schäden bei durchgerosteter Leitung
Ein Wasserversorger ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung und Kontrolle der Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet. Kommt es zum Wasserschaden durch eine schadhafte Wasseruhr, haftet er auch dann, wenn sich die Schadstelle im Gebäudeinneren befindet.
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