Unfallversicherung: Betreute Kinder sind unfallversichert
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass in Tageseinrichtungen betreute Kinder gesetzlich unfallversichert sind. Es komme nicht darauf an, ob das Kind durch das Jugendamt vermittelt worden sei und dieses (teilweise) die Betreuungskosten trage. Voraussetzung sei nur, dass die Tagesmutter eine behördliche Betreuungserlaubnis habe. Mehr zum Thema 'gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Tagesmutter'...Mehr zum Thema 'Kinderbetreuung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsunfall'...
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