Unfallversicherung | Anerkenntnis des VR ist regelmäßig keine deklaratorische Schuldbestätigung
Das Anerkenntnis des VR in der Unfallversicherung ist regelmäßig keine deklaratorische Schuldbestätigung, sondern eine Mitteilung über die Regulierung ohne Bindungswirkung und ohne die Wirkung einer Beweislast-umkehr bei späterem Streit um die Unfallbedingtheit von Bandscheibenverletzungen (OLG Saarbrücken 25.2.13, 5 U 224/11, Abruf-Nr. 141566 ).
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