Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit nur nach Einwilligung
Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Telefonanbieters sind Werbeanrufe, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das hat das OLG Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
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