LG Ingolstadt: Ansprüche auf Ersatz von Swap-Schäden wegen vorsätzlicher Falschberatung der Deutschen Bank nicht verjährt
Die Deutsche Bank hat vor den Abschlüssen der Spread-Ladder-Swaps ihre Kunden nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich falsch beraten. Wie die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte berichtete, geht dies aus einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 03.06.2014 hervor. Deswegen sei in dem entschiedenen Fall nicht von einer Verjährung der Schadenersatzansprüche auszugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen
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