Lebensversicherung: Ausstieg ohne Verlust
Kunden können ihre Kapitallebensversicherung noch nach Jahren widerrufen und ihre Beiträge zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Geklagt hatte ein Allianz-Kunde. Über die genaue Höhe des Erstattungbetrags entscheidet nun das Oberlandesgericht Stuttgart.
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