Kurzer Blick aufs Navi bedeutet nur in Ausnahmefällen grobe Fahrlässigkeit
Navigationsgeräte sollen im Verkehr die Orientierung erleichtern. Doch kommt es zu einem Unfall, weil sich ein Autofahrer von seinem Navi hat ablenken lassen, kann dies unter Umständen sogar den Schutz durch die Kaskoversicherung gefährden. Das Landgericht Osnabrück hat nun entschieden: zumindest ein kurzer Blick aufs Navi ist erlaubt! weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de