Hausnotrufsystem: Sozialhilfeträger muss Hausnotruf-Kosten erstatten
Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden: Der Sozialhilfeträger muss die vollständigen Kosten für einen behinderungsbedingt notwendigen Hausnotruf erstatten. Die Hausnotruf- Kosten zu splitten und nur die "Grundgebühr" zu übernehmen, ist nicht zulässig. Mehr zum Thema 'Hausnotruf'...Mehr zum Thema 'Sozialhilfe'...
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