Haftpflichtversicherungsschutz bei Verpachtung eines Betriebsteils?
Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ist die Verpachtung eines Legehennenstalls nicht vom Versicherungsschutz einer allgemeinen landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG Oldenburg, 22.01.2014 - 5 U 45/13) hervor.
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