Gutachten | Schadenersatzanspruch gegen den Sachverständigen
Ein prozessual unverwertbares Gutachten ist nicht zwingend ein unrichtiges Gutachten i.S.d § 839a BGB. Eine analoge Anwendung von § 839a BGB kommt bei der Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Gutachtens wegen der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen nicht in Betracht (OLG Hamm 14.1.14, 9 U 231/13, Abruf-Nr. 141579 ).
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