Erfüllungsausschluss in der Haftpflichtversicherung bei unterschiedlichen Teilleistungen?
Die Abgrenzung von in der Haftpflichtversicherung gedeckten Folgeschäden und dort nicht gedeckten Erfüllungs- oder Herstellungsschäden ist mitunter schwierig. Dies zeigt erneut ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13).
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