Bundesfinanzhof entscheidet - So sparen Sie Steuern für Ihr Arbeitszimmer
Steht im Unternehmen ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung, kann ein Arbeitnehmer sein privates Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Anders sieht es bei Schreibtischen aus, die sich mehrere Mitarbeiter teilen.
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