Bundesarbeitsgericht bleibt bei seiner harten Linie zum Widerruf von Versorgungszusagen
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich wieder einmal mit dem Thema des Widerrufs einer Versorgungszusage wegen grober Pflichtverletzung zu befassen (BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12). Diesmal ging es um einen Teilwiderruf. Dabei entschied das Gericht, dass für einen Teilwiderruf die gleich hohen Hürden gelten wie bei einem Widerruf.
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