BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt.
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