Arbeitsunfall: Unfallversicherungsschutz gilt auch im Homeoffice
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch, wenn Mitarbeiter im Homeoffice einen Unfall erleiden. Allerdings muss die Verletzung bei der beruflichen Tätigkeit passiert sein, z. B. am Schreibtisch. Handlungen sind nicht versichert, wenn sie mit dem Job nichts zu tun haben. Mehr zum Thema 'gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsunfall'...Mehr zum Thema 'Homeoffice'...
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