AG München: Reiserücktrittsversicherung greift auch noch nach Online-Check-In
Wer bei der Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, kann auf den Versicherungsschutz auch dann zurückgreifen, wenn er nach seinem Online-Check-In so erkrankt, dass er die Reise nicht antreten kann. Denn der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung ende nicht mit dem Online-Check-In, da damit die Reise noch nicht angetreten sei, so das Amtsgericht München (Urteil vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13, rechtskräftig). Weiterlesen
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