Wenn der Nachbar hilft und ein Dritter zum Pflegefall wird...
Wenn der Nachbar als erfahrener Elektriker die Montage einer Außenbeleuchtung und deren Verkabelung übernimmt, kann dieser nicht ohne weiteres davon ausgehen, alleine wegen der Unentgeltlichkeit der Gefälligkeit von der Haftung befreit zu sein.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de