Wasserschaden im Gebäudeinneren - Versorger kann haften
Ein Wasserversorgungsunternehmen ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung einer Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet. Kommt es zum Wasserschaden, der durch den Bereich vor der Wasseruhr verursacht wurde, haftet der Versorger.
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