Von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht
(verpd) Unabhängig vom Alter kann jeder in eine Situation kommen, in der andere für einen entscheiden müssen. Um sicherzugehen, dass die anderen im eigenen Sinne für einen handeln, sind jedoch rechtsgültige Anweisungen und Vollmachten wie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung notwendig.
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