Vollmachtsvorlage | Keine Zustellungsvollmacht durch Vorlage einer Blankovollmacht
Die Vorlage einer sog. „Blankovollmacht“ eines Rechtsanwalts in einem Bußgeldverfahren, in der lediglich die Anschrift der Kanzlei im Kopf der Vollmacht angegeben, jedoch keine Rechtsangelegenheit benannt ist, für die die Vollmacht erteilt wurde, führt nicht zu einer wirksamen Zustellungsvollmacht i.S.d. § 145a StPO, § 51 Abs. 3 OWiG (AG Diez 21.3.14, 11 Owi 69457/13, Abruf-Nr. 141356 ).
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