Versicherung muss Strafe wegen Email-Werbung zahlen
Versicherungen dürfen ihren Kunden nicht ungefragt eine automatisch generierte Werbemail schicken – auch wenn es sich um die Antwort auf eine Anfrage handelt. Derart unerwünschte Werbung ist verboten, hat nun das Amtsgericht Stuttgart entschieden (Az.: 10 C C225/14). Im schlimmsten Fall können Werbemails sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, wie die Süddeutsche berichtet. weiterlesen
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