Verfassungsbeschwerde | Sind Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke seit 2005 steuerpflichtig?
Der BFH (23.10.13, X R 3/12) hatte entschieden, dass Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, steuerpflichtig sind, wenn sie ab dem 1.1.05, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Die auf der Neuregelung beruhende Steuerpflicht entspricht dem Sinn und Zweck der Alterseinkünftebesteuerung mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Rückwirkungsverbot. Nun liegt dem BVerfG (2 B vR 143/14) eine Verfassungsbeschwerde hierzu vor
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