Urteil zu Piwik: Website muss auf Widerspruchsoption bei Webanalyse hinweisen
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt müssen Betreiber von Websites, die das Webanalyse-Tool Piwik verwenden, auch dann deutlich auf Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen, wenn sie zusätzlich das Plugin AnonymizeIP nutzen. Mehr zum Thema 'Webanalyse'...Mehr zum Thema 'Datenschutz'...Mehr zum Thema 'Website'...Mehr zum Thema 'Website-Optimierung'...
Weiterlesen auf: Haufe