Urteil OLG Karlsruhe: Kein Kaskoversicherungsschutz auf Motorsport-Rennstrecken
Der Klägerin steht kein Anspruch auf Erstattung des geltend gemachten Kaskoschadens wegen Beschädigung des versicherten Fahrzeuges zu. Nach Urteil des OLG Karlsruhe (Az. 12 U 149/13) sind die Ausschlussklauseln der Versicherung wirksam.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de