Unfallversicherung | Verlangt VN Neubemessung, ist er an das Ergebnis gebunden und muss ggf. Differenz zurückzahlen
Ergibt die auch vom VN vorbehaltene und von ihm ausgeübte Nachprüfung der Höhe der Invalidität eine geringere Entschädigung, ist der Differenzbetrag zurückzuzahlen (LG Bonn 4.9.13, 5 S 52/13, Abruf-Nr. 141246 ).
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