Überfahren einer Bordsteinkante - kein Unfall in der Vollkaskoversicherung
Im Rahmen einer Kfz-Vollkaskoversicherung sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall versichert. Schäden durch Überfahren einer Bordsteinkante zählen jedoch nicht dazu, entschied jüngst das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 15.11.2013 - I-20 U 83/13).
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