Stolperfalle Bürgersteig
(verpd) Stürzt ein Fußgänger über eine Unebenheit eines Gehwegs, die er bei genügender Aufmerksamkeit problemlos hätte wahrnehmen können, hat er keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber der für den Weg zuständigen Gemeinde. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az. 41 O 271/13).
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