Schadenabwicklung | Ab 13. Juni 2014 gelten neue Regeln zum Fernabsatz rund um Unfalldienstleistungen
Ab dem 13. Juni 2014 gelten neue Regeln für im Fernabsatz geschlossene Verträge mit Verbrauchern: Diese müssen über ihr Widerrufsrecht informiert und der Vertragsinhalt muss ihnen auf einem dauerhaften Datenträger übergeben werden. Während Kfz-Werkstätten von den neuen Regeln praktisch nicht tangiert sind, müssen Kfz-Sachverständige sowie im Unfallgeschäft tätige Anwälte die neuen Regeln kennen; denn nicht selten geschieht deren Beauftragung ohne persönlichen Kontakt mit dem unfallgeschädigten Verbraucher und unterliegt so den Regeln des Fernabsatzes.
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