Reiserecht: Die unvollständige Kreuzfahrt
Eine "nutzlose" Reise ist für die betroffenen Reisenden ärgerlich. Eine Minderung oder Kündigung. Die Anforderungen und die Aspekte für eine genaue Bestimmung der Minderungsquote hat nun der BGH (Az. X ZR 15/11) präzisiert.
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