OLG Koblenz zur Haftung bei Nachbarschaftshilfe: Handwerkender Nachbar muss nach Stromschlag zahlen
Wer für einen Nachbarn unentgeltlich handwerkliche Arbeiten übernimmt, kann bei späteren Unfällen in Haftung genommen werden. Denn allein die Unentgeltlichkeit befreit nicht von der Haftung, die sich auch auf Schäden Dritter erstrecken kann. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
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