OLG Karlsruhe verneint Kaskoversicherungsschutz für Schäden aus Unfall bei «Freiem Fahren» auf dem Nürburgring
Wer an einer Fahrveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnimmt, muss damit rechnen, dass er aufgrund eines umfassenden Risikoausschlusses in den Kaskobedingungen keine Leistungen aus seiner Kaskoversicherung erhält, wenn er mit seinem Fahrzeug verunglückt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.04.2014 in einem Fall, in dem ein Porsche bei der Teilnahme an einer Veranstaltung «Freies Fahren» auf dem Nürburgring in die Leitplanke gefahren war, einen Kaskoversicherungsschutz verneint, weil der Versicherungsschutz in den Kaskobedingungen abgesehen von Fahrsicherheitstrainings für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausgeschlossen war (Az.: 12 U 149/13). Weiterlesen
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