Nicht angeschnallt bei Unfall: Versicherung darf nicht automatisch weniger zahlen
Wer bei einem Autounfall nicht angeschnallt war, bekommt nicht automatisch weniger Geld von der Versicherung des Unfallverursachers. Einen Abzug für Mitverschulden gibt es nur dann, wenn der Sicherheitsgurt die Verletzungen tatsächlich verhindert oder verringert hätte, so das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 1931/12).
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