Manche Minijobber müssen Pflegeversicherungs-Beiträge zahlen
(verpd) Freiwillig in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherte müssen für eine neben ihrer Hauptbeschäftigung ausgeübten, geringfügigen Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Das hat der 2. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in einem jüngst getroffenen Urteil entschieden (Az. L zwei P 29/12).
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