Kostenfalle Handy-Rückruf: BGH hat Strafbarkeit von sog. „Ping“-Anrufen als Betrug bestätigt
Bei sog. „Ping“-Anrufen werden Handyuser mittels Computer kurz angewählt, um sie zu animieren, über eine teure 0137-Mehrwertdienstenummer zurückzurufen. Der BGH hat nun klargestellt, dass es sich hierbei um einen vollendeten Betrug handelt. Mehr zum Thema 'Betrug'...
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