Kfz-Haftpflichtversicherung | Haftpflichtversicherer muss nach 17 Jahren Schaden ersetzen
Das OLG Oldenburg hat Ende 2013 einen Kfz-Haftpflichtversicherer verdonnert, einer bei einem Unfall verletzten Frau den Schaden aus dem Jahr 1996 zu ersetzen. Der Versicherer hatte seinerzeit seine Schadenersatzpflicht anerkannt, und eine zwischenzeitlich geschlossene Abfindungsvereinbarung hatte die dreißigjährige Verjährungsfrist nicht eingeschränkt. Denn das Anerkenntnis des Versicherers hatte eine besondere Wirkung.
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