Kein Schadenersatz, falls Bank den Tausch von Wertpapieren empfiehlt
Kann eine Bank oder Sparkasse zum Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verpflichtet werden, falls sie einem Anleger zur Umschichtung von im Depot vorhandenen Wertpapieren rät und daraufhin Verluste entstehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG). Das Urteil unter dem Aktenzeichen 5 U 34/13 nimmt Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn unter die Lupe.
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