Kein Sachschaden im Sinne der Sachversicherung bei behördlicher Untersagungsverfügung
Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass es an der Grundvoraussetzung eines Sachschadens fehlt, wenn eine Immobilie durch eine Erdsenkung in der Nähe des Versicherungsgrundstücks weder zerstört noch beschädigt wurde, sondern lediglich eine behördliche Untersagungsverfügung zum Betreten des Hauses vorliegt (OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12).
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