Immobilien-Darlehen: DKB hat Immobilienkäufer falsch belehrt
Zahlreiche Immobilien-Darlehensverträge der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2005 bis 2007 sind nach Ansicht des Berliner Rechtsanwalts Thomas Storch rechtlich nicht haltbar und können deshalb widerrufen werden. Storch stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Danach ist die Widerrufsbelehrung der DKB aus dem Jahr 2006 fehlerhaft.
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