GmbH-Geschäftsführer: Statusentscheidung gilt nicht für Unfallversicherung
Eine Statusentscheidung der Clearingstelle bindet nicht alle Sozialversicherungszweige – die Unfallversicherung bleibt außen vor. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein GmbH-Geschäftsführer, der in den anderen SV-Zweigen versicherungsfrei war. Mehr zum Thema 'Clearingstelle'...Mehr zum Thema 'selbstständige Arbeit'...Mehr zum Thema 'GmbH-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...
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