FG Pressemitteilung: Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500 EUR
Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500 EUR jährlich zu begrenzen. Mehr zum Thema 'Entfernungspauschale'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...
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