Falsch beraten bei Schiffsfonds - Apotheker- und Ärztbank muss Schadenersatz leisten
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank muss Schadenersatz leisten, urteilte das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 12. Mai 2014 – Az. 7 O 1535/13 – nicht rechtskräftig). Grund: Bei der Beratung zu einem Schiffsfonds schwieg sich die Bank zu eigenen Provisonen aus. weiterlesen
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