EuGH zu bezahltem Urlaub: Provisionen sind Teil des Gehalts
Verkaufsberater, die neben ihrem Grundgehalt hohe Provisionen für gewonnene Kunden erhalten, verdienen im Urlaub schlecht. Denn wer nicht arbeitet, schließt keine Verträge ab. Der EuGH hat nun zugunsten eines britischen Arbeitnehmers entschieden. Sein Entgelt dürfe während des Urlaubs nicht allein auf das Grundgehalt beschränkt sein.
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