Einnahmen-Überschussrechnung: FG-Urteil: Prämie für Rückdeckungspolice steuerlich abziehbar
Eine Rückdeckungsversicherung liegt vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zur finanziellen Absicherung einer erteilten Pensionszusage auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers eine Versicherung abschließt. Bezugsberechtigt ist ausschließlich der Arbeitgeber. Im Gegensatz zur Direktversicherung werden die Leistungen bei der Rückdeckungsversicherung nur an den Beitragszahler und Versicherungsnehmer, also den Arbeitgeber, und nicht direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Mehr zum Thema 'Rückdeckungsversicherung'...Mehr zum Thema 'Direktversicherung'...
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